Das (Urheber-)Rechtsverständnis vom BMfFFSJ

Dass deutsche Ministerien es mit Recht und Gesetz nicht immer so ganz genau nehmen – jedenfalls so lange es ihnen zum Vorteil gereicht – ist ja nun keine Neuigkeit. Ein besonders schöner Fall findet sich aber gerade beim Familienministerium: Dieses veranstaltet einen Fotowettbewerb und behält sich in den Teilnahmebedingungen das Recht vor, die eingereichten Bilder …